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   BGH, 05.07.1963 - 4 StR 209/63   

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https://dejure.org/1963,3830
BGH, 05.07.1963 - 4 StR 209/63 (https://dejure.org/1963,3830)
BGH, Entscheidung vom 05.07.1963 - 4 StR 209/63 (https://dejure.org/1963,3830)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 1963 - 4 StR 209/63 (https://dejure.org/1963,3830)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Durchführung der Hauptverhandlung ohne die notwendige Pflichtverteidigung - Verzicht des Angeklagten auf die Pflichtverteidigung - Aufhebung einer Pflichtverteidigerbestellung - Zulässigkeit der Rücknahme einer Pflichtverteidigerbestellung bei gleichbleibender Sachlage

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.06.1954 - 5 StR 207/54
    Auszug aus BGH, 05.07.1963 - 4 StR 209/63
    Das Gesetz sieht ohnehin in den meisten Fällen des § 140 StPO, so auch im Falle des Absatzes 2, schon um der Rechtsordnung willen die Mitwirkung eines Verteidigers, auch dann, wenn die Höhe der zu erwartenden Strafe durch die Rückfallvoraussetzungen bedingt ist, als notwendig an (BGHSt 6, 199, 201 [BGH 29.06.1954 - 5 StR 207/54]; 5 StR 403/58 vom 28. Oktober 1958 - unveröffentlicht -).
  • BGH, 28.10.1958 - 5 StR 403/58

    Zeitpunkt für die Beurteilung der Notwendigkeit einer Verteidigung - Anerkennung

    Auszug aus BGH, 05.07.1963 - 4 StR 209/63
    Das Gesetz sieht ohnehin in den meisten Fällen des § 140 StPO, so auch im Falle des Absatzes 2, schon um der Rechtsordnung willen die Mitwirkung eines Verteidigers, auch dann, wenn die Höhe der zu erwartenden Strafe durch die Rückfallvoraussetzungen bedingt ist, als notwendig an (BGHSt 6, 199, 201 [BGH 29.06.1954 - 5 StR 207/54]; 5 StR 403/58 vom 28. Oktober 1958 - unveröffentlicht -).
  • BGH, 24.01.1961 - 1 StR 132/60

    Verpflichtung zur Konkursanmeldung bei Kenntnis der Überschuldung - Behebung der

    Auszug aus BGH, 05.07.1963 - 4 StR 209/63
    Hiernach verhilft schon diese Verfahrensrüge der Revision des Angeklagten zum Erfolge, weil der unbedingte Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO gegeben ist (BGHSt 15, 306 [BGH 24.01.1961 - 1 StR 132/60]; LM Nr. 16 zu § 140 a.E.).
  • BGH, 16.11.1954 - 5 StR 299/54

    Verteidigerbestellung - Nachträgliche Rückgängigmachung - Absichtsänderung -

    Auszug aus BGH, 05.07.1963 - 4 StR 209/63
    Hierdurch wurde für den Angeklagten ein Recht, durch einen vom Gericht bestellten Verteidiger unterstützt zu werden, geschaffen (BGHSt 7, 69, 71) [BGH 16.11.1954 - 5 StR 299/54].
  • BGH, 29.01.1965 - 4 StR 478/64

    Pflichtentbindung eines Offizialverteidigers - Antrag auf Beiordnung eines

    Der vom Angeklagten im Haftprüfungstermin vor der Haupt Verhandlung erklärte Verzicht auf Beiordnung eines Verteidigers war rechtlich nicht von Belang (BGH 4 StR 209/63 vom 5. Juli 1963).
  • BGH, 28.08.1964 - 4 StR 283/64

    Rechtsmittel

    Denn die Zustimmung dazu, das Verfahren ohne den bestellten Verteidiger durchzuführen, ist in den Fällen des § 140 Abs. 2 StPO unwirksam (BGH 4 StR 209/63 vom 5. Juli 1963).
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